07.06.1950
Anhang
zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
1. (Anm.: Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, aufgelegt zur Unterzeichnung in Genf am 30. September 1921)
2. (Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, unterzeichnet in Genf am 11. Oktober 1933.)
Keine Verweise gefunden
Rückverweise