Das vorliegende Protokoll, dessen chinesische, englische, französische, spanische und russische Texte in gleicher Weise authentisch sind, wird in den Archiven des Sekretariats der Vereinten Nationen hinterlegt werden. Da das in Übereinstimmung mit dem Anhang abzuändernde Abkommen und Übereinkommen nur in französischer Sprache abgefaßt ist, gilt der französische Text des Anhanges als authentisch, und die chinesischen, englischen, russischen und spanischen Texte sind Übersetzungen. Eine beglaubigte Abschrift des Protokolls einschließlich des Anhanges wird vom Generalsekretär jedem der Vertragspartner des Internationalen Abkommens vom 18. Mai 1904 zur Bekämpfung des Mädchenhandels oder des Internationalen Übereinkommens vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen übermittelt werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, hiezu von ihren Regierungen ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Protokoll an dem Tage, der neben ihrer Unterschrift aufscheint, unterzeichnet.
Geschehen in Lake Success, New York, am vierten Mai eintausendneunhundertneunundvierzig.
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