Die Staaten können Vertragspartner des vorliegenden Protokolls werden durch:
a) Unterzeichnung ohne Vorbehalt in bezug auf die Annahme;
b) Unterzeichnung mit Vorbehalt in bezug auf die Annahme, gefolgt von der Annahme;
c) Annahme.
Die Annahme erfolgt durch Hinterlegung einer formellen Urkunde beim Generalsekretär der der (Anm.: richtig: nur 1x der) Vereinten Nationen.
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