Der Kriegszustand gibt den von den kriegführenden Mächten vor oder nach dem Beginn der Feindseligkeiten niedergelegten Ratifikationen und mitgeteilten Beitrittserklärungen sofortige Wirksamkeit. Die Ratifikationen oder Beitrittserklärungen von Mächten, die sich im Kriegszustand befinden, werden durch den Schweizerischen Bundesrat auf dem schnellsten Wege mitgeteilt.
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