Disziplinarisch bestrafte Kriegsgefangene dürfen lesen und schreiben sowie Briefe absenden und erhalten.
Dagegen ist es zulässig, Pakete und Geldsendungen erst nach Verbüßung der Strafe auszuhändigen. Wenn solche Pakete verderbliche Lebensmittel enthalten, so werden letztere der Krankenstube oder Lagerküche abgeliefert.
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