Die Prüfung der Briefschaften ist in möglichst kurzer Zeit zu bewirken. Die Durchsicht der Postsendungen hat außerdem auf die Erhaltung der etwa darin befindlichen Lebensmittel Bedacht zu nehmen und möglichst in Gegenwart des Empfängers oder eines von ihm dazu ermächtigten Vertrauensmannes zu erfolgen.
Eine durch die Kriegführenden aus militärischen oder politischen Gründen erlassene Sperre des Briefverkehrs ist nur vorübergehend zulässig und hat von möglichst kurzer Dauer zu sein.
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