Bei Beginn der Feindseligkeiten werden die Kriegführenden durch gemeinsame Vereinbarungen den Höchstbetrag an barem Geld festsetzen, den die Kriegsgefangenen der verschiedenen Dienstgrade und Rangklassen bei sich behalten dürfen. Jeder einem Kriegsgefangenen entzogene oder vorenthaltene Überschuß sowie jede durch ihn bewirkte Einzahlung ist ihm gutzuschreiben und darf ohne seine Zustimmung nicht in eine andere Währung umgetauscht werden.
Bei Beendigung der Gefangenschaft sind den Kriegsgefangenen die Guthabenbeträge ihrer Rechnungen auszuzahlen.
Während der Dauer der Gefangenschaft sind ihnen alle Erleichterungen zu gewähren, damit sie diese Beträge ganz oder teilweise an Banken oder Privatpersonen ihres Heimatstaats überweisen können.
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