Die Kriegführenden sind verpflichtet, einander bei Beginn der Feindseligkeiten die in ihren Heeren gebräuchlichen Rangbezeichnungen und Dienstgrade mitzuteilen, um die Gleichmäßigkeit in der Behandlung der Offiziere und Gleichgestellten der entsprechenden Grade zu gewährleisten.
Die kriegsgefangenen Offiziere und die ihnen Gleichgestellten sind mit der ihrem Rang und ihrem Alter zukommenden Rücksicht zu behandeln.
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