Jedes Kriegsgefangenenlager wird einem verantwortlichen Offizier unterstellt.
Außer den Ehrenbezeigungen, welche die Kriegsgefangenen nach den in ihren Heeren geltenden Vorschriften ihren eigenen Staatsangehörigen erweisen müssen, sind sie allen Offizieren des Gewahrsamsstaates militärischen Gruß schuldig.
Die kriegsgefangenen Offiziere haben nur die Offiziere höheren oder gleichen Dienstgrades des Gewahrsamsstaates zu grüßen.
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