Die Kriegführenden sind verpflichtet, alle nötigen Hygienemaßnahmen zu treffen, um die Reinlichkeit und Zuträglichkeit der Lager zu gewährleisten und Massenerkrankungen vorzubeugen.
Den Kriegsgefangenen haben tags und nachts Bedürfnisanstalten zur Verfügung zu stehen, die den Vorschriften der Gesundheitspflege entsprechen und dauernd sauber zu halten sind.
Außerdem und unbeschadet der Benutzung der Bäder und Brausen, mit denen die Lager soweit als möglich zu versehen sind, ist den Kriegsgefangenen zur Reinhaltung ihres Körpers eine ausreichende Menge Wasser zur Verfügung zu stellen.
Die Kriegsgefangenen müssen Gelegenheit zu körperlichen Übungen und zum Aufenthalt in frischer Luft erhalten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise