Die Verpflegung der Kriegsgefangenen hat in Menge und Güte derjenigen der Ersatztruppen gleichwertig zu sein.
Die Gefangenen erhalten außerdem die Hilfsmittel, um sich die zu ihrer Verfügung stehenden Zusatznahrungsmittel selbst zuzubereiten.
Trinkwasser ist ihnen in genügender Menge zu liefern. Der Tabakgenuß ist erlaubt. Kriegsgefangene können in den Küchen verwendet werden.
Alle kollektiven Disziplinarmaßregeln hinsichtlich der Ernährung sind verboten.
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