Spricht der Ständige Internationale Gerichtshof oder das Schiedsgericht aus, daß eine Entscheidung einer Gerichtsbehörde oder einer anderen Behörde des einen der Hohen Vertragschließenden Teile ganz oder zum Teil dem Völkerrecht widerspricht und ermöglicht es das Verfassungsrecht dieses Vertragteiles nicht oder nur unvollständig, die Wirkungen der gegenständlichen Entscheidung im Verwaltungsweg zu beseitigen, dann wird das Urteil oder der Schiedspruch Art und Umfang der der geschädigten Partei zu gewährenden Wiedergutmachung festsetzen.
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