BundesrechtInternationale VerträgeSchiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und SpanienArt. 11

Art. 11

In Kraft seit 21. März 1929
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Die Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen.

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