Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien (Notenwechsel)
Vorwort
Art. 1
Wien, am 11. Juni 1928.
Herr Bundeskanzler!
Anläßlich der heute stattfindenden Unterzeichnung des Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsgerichtsvertrages freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, daß die Regierung Seiner Katholischen Majestät, von dem Wunsche geleitet, Österreich unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen Beweis der Freundschaft zu geben, mich zur Erklärung ermächtigt hat, daß sie die Anwendung dieses Vertrages auf Streitigkeiten, die auf Tatsachen beruhen, die seinem Abschlusse vorangehen, nicht begehren wird.
Wenn die Bundesregierung bereit ist, diese Erklärung entgegenzunehmen, dann soll die einfache Annahme durch Eure Exzellenz die Wirkung des Abschlusses einer gegenseitig bindenden Vereinbarung über diese Frage haben, der die gleiche Kraft wie dem Vertrage selbst zukommt.
Genehmigen Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
F. Serrat |
Seiner Exzellenz
Monsignore Ignaz Seipel,
Bundeskanzler,
Art. 1
Wien. |
Wien, am 11. Juni 1928. |
Herr Gesandter!
Am heutigen Tage haben Eure Exzellenz die Güte gehabt, folgende
Note an mich zu richten:
(Anm.: Wortlaut wie oben)
Ich beehre mich zur Kenntnis Eurer Exzellenz zu bringen, daß die Bundesregierung der in dieser Note enthaltenen Erklärung beitritt, so daß über die gegenständliche Frage eine gegenseitig bindende Vereinbarung, die die gleiche Kraft hat wie der Vertrag selbst, durch die vorliegende Note zustande gekommen ist.
Genehmigen Sie, Herr Gesandter, die erneuerte Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
Seipel |
Seiner Exzellenz
Herrn Francisco Serrat y Bonastre,
außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister
Seiner Katholischen Majestät
Art. 1
in Wien. |