Es besteht Einverständnis darüber, daß die Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens, da sie die Frage der Einwanderung nicht zum Gegenstande haben, dem Rechte eines jeden der Vertragschließenden Teile, die Einwanderung in sein Gebiet beliebig zu gestatten oder zu verbieten, keinen Eintrag tun.
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