Das Tätigkeitsgebiet der bereits bestehenden beiderseitigen Delegationen für Kriegsgefangenenfürsorge wird dahin erweitert, daß sie mit der Wahrnehmung der Interessen ihrer Staatsangehörigen betraut werden. Den beiderseitigen Delegationen, die hinfort als bevollmächtigte Vertretungen der Republik Österreich, der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik gelten, werden zur Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihren Ländern Handelsvertretungen angegliedert. Die Vertretungen haben ihren Sitz in Moskau und Charkow, beziehungsweise in Wien. Die Vertretungen der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik in Österreich sind als die einzigen Vertretungen des russischen und des ukrainischen Staates in Österreich zu betrachten.
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