Die Hohen vertragschließenden Teile sind sich darüber einig, die Flagge der Schiffe jedes nicht über Meeresküsten verfügenden vertragschließenden Teiles anzuerkennen, wenn die Schiffe an einem einzigen bestimmten, auf seinem Gebiet gelegenen Ort eingetragen sind; dieser Ort gilt als Registerhafen der Schiffe.
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