Alle Mobilisierungsmaßnahmen oder auf die Mobilisierung bezughabenden Maßnahmen sind verboten.
Die Formationen, Verwaltungsdienste und Stäbe dürfen keinesfalls Ergänzungskader haben.
Vorbereitungsmaßnahmen für die Aufbringung von Tieren oder anderen militärischen Transportmitteln sind untersagt.
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