BundesrechtInternationale VerträgeStaatsvertrag von St. Germain (CSSR)Art. 4 § 1

Art. 4 § 1A.

In Kraft seit 29. Oktober 1920
Up-to-date

Bezüglich einzelner mit der Durchführung der eingangs angeführten Artikel des Staatsvertrages von Saint Germain zusammenhängender Fragen bleiben besondere Vereinbarungen jederzeit vorbehalten.

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