+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Internationale Verträge
II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz (Anlage)
Art. 47
Art. 47
In Kraft seit 04. September 1900
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
Art. 47 — II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz (Anlage)
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise