Art. 24 Außerkrafttreten des ÖStP 2012
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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