Art. 7 Hinterlegung
In Kraft seit 24. November 2012
Up-to-date
Art. 7 Hinterlegung — ISTAV
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
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