Art. 5 In-Kraft-Treten
In Kraft seit 10. Januar 2022
Up-to-date
Diese Vereinbarung sowie ihre Änderungen treten – vorbehaltlich der Errichtung des IST Austria durch Bundesgesetz – 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach der NÖ Landesverfassung 1979 erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
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