Art. 2 Artikel 2 — Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz (Bund – Wien)
Rückverweise
Der Bund und das Land Wien kommen überein, die Überprüfung des Projektes „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ zu regeln.
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