Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach dem Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
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