Art. 5 Auflösung — Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, Wien)
Rückverweise
Diese Vereinbarung kann nur im schriftlichen Einvernehmen aller Vereinbarungsparteien aufgelöst werden.
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