BundesrechtArt. 15a VereinbarungenVerwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (Bund – Länder)Art. 1

Art. 1Geltungsbereich

In Kraft seit 05. Juni 2022
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