Art. 7 Hinterlegung — Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Rückverweise
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
Keine Ergebnisse gefunden