Art. 6 Geltungsdauer — Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Rückverweise
Die Vereinbarung wird für die Dauer des rechtlichen Bestehens des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) bzw. ihrer gesetzlichen Rechtsnachfolgerin abgeschlossen.
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