Art. 5 Inkrafttreten — Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Rückverweise
Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach der Niederösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
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