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Bundesrecht
Art. 15a Vereinbarungen
Transparenzdatenbank (Bund – Länder)
Art. 14
Art. 14 Kosten
In Kraft seit 27. April 2013
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Art. 14 Kosten — Transparenzdatenbank (Bund – Länder)
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Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Kosten selbst.
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