Diese Vereinbarung wird für jedes Land in einer Urschrift ausgefertigt, die der Bund und das jeweilige Land unterfertigen. Die Urschriften werden beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Kopien der Vereinbarung zu übermitteln.
Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und allen Bundesländern mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.
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