Art. 5 Artikel 5 — Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Rückverweise
Die Vertragsparteien kommen überein, die zu fördernden Vorhaben und die Aufteilung der Förderungsmittel jährlich einvernehmlich festzulegen.
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