Art. 8 Artikel 8 — Patientencharta (Bund – Burgenland)
Gliederung
Abschnitt 2 Recht auf Behandlung und Pflege
Art. 8 Artikel 8
Rückverweise
Die Vertragsparteien kommen überein, dass Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens einer Qualitätskontrolle unterzogen und dem Stand der Wissenschaft entsprechend Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt werden.
Keine Ergebnisse gefunden