Art. 26 Artikel 26 — Patientencharta (Bund – Burgenland)
Gliederung
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen für Kinder
Art. 26 Artikel 26
Einrichtungen, Abteilungen und Bereiche, die überwiegend der Behandlung von Minderjährigen dienen, sind altersgerecht auszustatten.
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