Art. 13 Hinterlegung, Mitteilungen — Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarungen betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden