Art. 13 — Einsparung von Energie (Bund – Länder)
Rückverweise
Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.
Keine Ergebnisse gefunden