Das Aktenmaterial, die wissenschaftlichen Unterlagen, die Karten sowie das sonstige in der mit der Vereinbarung der Länder Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit im Nationalpark Hohe Tauern vom 19. Juli 1992 eingerichteten Evidenzstelle vorhandene Vermögen sind vom Sekretariat zu übernehmen.
Für den Bund gemäß Beschluß der Bundesregierung vom 14. Dezember 1993:
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