Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 14 mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Geschehen in Linz, am 6. Mai 1993
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