Art. 7 — Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg (Bund – Steiermark)
Rückverweise
Der Bund behält sich die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der überwiesenen Geldmittel vor.
Keine Ergebnisse gefunden