Art. 2 Artikel II — Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)
Rückverweise
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen 1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche Verträge zwischen den Vertragsparteien erforderlich sind, wird der Abschluß dieser Verträge unverzüglich vorbereitet werden.
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