Art. 2 Artikel II — Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
Rückverweise
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen 1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche Verträge zwischen den Vertragsparteien erforderlich sind, wird der Abschluß dieser Verträge unverzüglich vorbereitet werden.
Keine Ergebnisse gefunden