3. Hochwasserschutzprojekt |
Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.
Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten.
Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen.
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