1. Schienenverbundprojekt |
Zum Zwecke der Erreichung eines größeren Verkehrsverbundes ist das Projekt einer durchgehenden schienenmäßigen Verkehrsverbindung zwischen Heiligenstadt und dem Flughafen Wien-Schwechat (Ost-Westdurchmesser) sowie zwischen Heiligenstadt und Siebenhirten (Nord-Südtangente), mit der Möglichkeit einer Erweiterung in das Umland durch den Bund und das Land Wien einer gemeinsamen Lösung zuzuführen.
Durch dieses Projekt werden bestehende Strecken der ÖBB mit der geplanten U 3 bzw. mit der geplanten Nord-Südtangente (U 6) verknüpft. Die Trasse der U-Bahnlinie 3, die von Breitensee nach Erdberg führt, wird durch zwei Umsteigebahnhöfe an neuzuschaffende Schnellbahnstrecken angebunden: in Breitensee an die Vorortelinie, die zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren ist, in der Station Landstraße an die auszubauende Schnellbahnverbindung zum Flughafen Wien-Schwechat.
Die Umsteigebahnhöfe werden mit Rücksicht auf die aus technischen Gründen gegebene Wahl der Betriebsmittel – S-Bahngarnituren auf den ÖBB-Strecken und U-Bahngarnituren auf der U 3-Strecke – errichtet.
Gleichzeitig mit dem neuen Ost-Westdurchmesser ist eine neue, leistungsfähige Nord-Südschienentangente (U 6) zwischen Heiligenstadt und Siebenhirten zu errichten. Hiefür wird die Gürtelstrecke der Stadtbahn adaptiert und eine unterirdische Verbindung zwischen der Stadtbahntrasse im Bereich Gumpendorfer Straße und der Linie 64 im Bereich Philadelphiabrücke geschaffen.
Die beabsichtigte Trassenfestlegung ist aus der angeschlossenen Stadtplanskizze zu ersehen.
Der Bund und die Stadt Wien streben eine Regelung der finanziellen Fragen vor allem hinsichtlich einer angemessenen Aufteilung der Betriebskosten im Rahmen des Verkehrsverbundraumes Ost an. Als Beitrag zur Lösung der Nahverkehrsprobleme im Ballungsraum Ost ist die Stadt Wien als Gebietskörperschaft bereit, sich auch am Betriebsabgang für jene Verkehrsteilnehmer zu beteiligen, die die Verkehrsleistung nur im Land Wien in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für einen allgemeinen Verkehrsverbund im Verbundraum Ost-Österreichs als auch allein für den Schnellbahnverkehr des gegenständlichen Schienenverbundprojekts.
Das Projekt dient auch dem Ziel, ein hohes Beschäftigungsniveau aufrechtzuerhalten.
Auf Preisbasis 1981 wird dieses Vorhaben einschließlich des Fahrparks Investitionen in der Größenordnung von 27,4 Milliarden S erfordern, wobei auf die U-Bahnstrecken 23,1 Milliarden S und auf die beiden SB-Strecken insgesamt 4,3 Milliarden S entfallen.
Zu den Investitionen für die U-Bahnstrecken verpflichten sich der Bund und das Land Wien, einen Beitrag im Ausmaß von je 50% zu leisten. Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 25. Mai 1976 erhält die Stadt Wien für Zwecke des U-Bahnbaues derzeit einen Anteil von 25% der für den Ausbau des Nahverkehrs zweckgebundenen Kraftfahrzeugsteuer (1978: 318,4 Millionen S). Ab Baubeginn der U 3 bzw. der Nord-Südtangente (U 6) werden hievon zwei Drittel zur Finanzierung des Bundesbeitrages zur U 3 bzw. U 6 herangezogen.
Der Bund und das Land Wien verpflichten sich, die Investitionskosten für die Schnellbahnstrecken entsprechend dem Nahverkehrsmodell gemäß Ministerratsbeschluß vom 25. Mai 1976 im Verhältnis 80 : 20% zu leisten. Das Land Wien wird den entsprechenden 20%-Anteil in den Jahren 1979 bis 1981 leisten.
Die Beitragsleistungen verstehen sich jeweils auf Grundlage der tatsächlichen Investitionskosten.
Aus technischen und anderen Gründen erforderliche Änderungen in der Trassenfestlegung setzen das vorherige Einvernehmen zwischen dem Bund und dem Land Wien voraus.
Es ist zu prüfen, ob die Realisierung dieses Vorhabens gegebenenfalls auch dessen Finanzierung vorteilhafter im Wege einer Sondergesellschaft unter Beteiligung der in Betracht kommenden Gebietskörperschaften gelöst werden kann.
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