§ 29 Amtsverschwiegenheit
§ 29 Amtsverschwiegenheit — GeO der VA 2018
§ 29 Amtsverschwiegenheit — GeO der VA 2018
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 240/2018
Inkrafttretungsdatum
12. September 2018
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40207602
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende, die weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates unterliegen der Amtsverschwiegenheit im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.
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