§ 10
§ 10 — GeO der VA 2018
§ 10 — GeO der VA 2018
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 240/2018
Inkrafttretungsdatum
12. September 2018
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40207583
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Leiterinnen oder Leiter der Kommissionen können eine kollegiale Beschlussfassung anregen, wenn ihrem Vorschlag für Missstandsfeststellungen, Empfehlungen oder Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht entsprochen wird.
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