V3/75—VfGH Rechtssatz
19. Juni 1975
jedoch mit Ausnahme der Worte "auf Grund der gegen den Betrag des Schätzungswertes etwa erhobenen Einwendungen, bzw." , der Realschätzordnung keine Folge gegeben. Auf Grund des Art. 11 StGG vom 21. Dezember 1867, RGBl. 145, über die Ausübung der Regierungsgewalt und Vollzugsgewalt, konnte seinerzeit der Gesetzgeber zur Erlassung sogenannter selbständiger (gesetzesergänzender, nicht auch gesetzesändernder…