§ 9
§ 9 — KSE-BVG
§ 9 — KSE-BVG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 38/1997
Inkrafttretungsdatum
22. April 1997
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12016471
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes tritt das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen, BGBl. Nr. 173/1965, außer Kraft.
(2) In Bundesgesetzen wird die Verweisung auf das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen durch die Verweisung auf dieses Bundesverfassungsgesetz ersetzt.
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