G101/94—VfGH Rechtssatz
07. Dezember 1994
sieht sowohl für Gesetzesbeschlüsse der Landtage, die Abgaben zum Gegenstand haben, als auch für Gesetzesbeschlüsse von Landtagen, welche die Aufnahme von Anleihen (Darlehen) regeln (§14 F-VG 1948), ein unbeschränktes Einspruchsrecht der Bundesregierung wegen Gefährdung von Bundesinteressen vor. Die durch die B-VG-Novelle, BGBl 175/1983, bewirkte Einschränkung des Einspruchsrechtes der Bundesregierung…