BezBegrBVG
Die für Bezüge, Ruhebezüge und Versorgungsbezüge des Bundes maßgebenden Bestimmungen der §§ 4 bis 6 gelten für entsprechende Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften mit der Maßgabe, daß in allen Fällen nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührende Bezüge, Ruhebezüge oder Versorgungsbezüge einer allfälligen Kürzung unterliegen.
§ 7 BezBegrBVG · BezBegrBVG · Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
§ 7 Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften
…Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften § 7. Die für Bezüge, Ruhebezüge und Versorgungsbezüge des Bundes maßgebenden Bestimmungen der §§ 4 bis 6 gelten für entsprechende Bezüge nach den Vorschriften der…
§ 3 S.BG 1998 · S.BG 1998 · Salzburger Bezügegesetz 1998
§ 3 Gemeinsame Bestimmungen
…Bezüge, Ruhebezüge oder Versorgungsbezüge nach bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder oder nach entsprechenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften gelten die §§ 4 bis 7 BezBegrBVG in der jeweils geltenden Fassung. (4) Personen, die Ansprüche nach diesem Gesetz haben, haben die für die Berechnung und steuerliche Behandlung der Bezüge erforderlichen Daten…
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