§ 7 Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften — BezBegrBVG
Die für Bezüge, Ruhebezüge und Versorgungsbezüge des Bundes maßgebenden Bestimmungen der §§ 4 bis 6 gelten für entsprechende Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften mit der Maßgabe, daß in allen Fällen nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührende Bezüge, Ruhebezüge oder Versorgungsbezüge einer allfälligen Kürzung unterliegen.
§ 7 BezBegrBVG · BezBegrBVG · Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
§ 7 Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften
…Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften § 7. Die für Bezüge, Ruhebezüge und Versorgungsbezüge des Bundes maßgebenden Bestimmungen der §§ 4 bis 6 gelten für entsprechende Bezüge nach den Vorschriften der…
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